Vom Donnerstag 6. Juni bis zum Sonntag 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In dieser Artikelserie geht es um die Wahl und was sie für uns bedeutet, in der ersten Ausgabe geht es um die Rechte und die Struktur des Parlaments.

Bald sind die Wahlen zum Europäischen Parlament und damit haben wir Einfluss darauf, ob wir als Wirtschafts- und Wertegemeinschaft enger zusammenrücken um die internationalen Krisen und Gefahren besser zu bewältigen oder ob wir weiter auseinanderdriften und am Ende die Großmächte China und die USA mehr über unser Schicksal entscheiden können als wir.
Wer darf wählen?
Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres sind Sie berechtigt an der Wahl teilzunehmen, oder anders gesagt: jeder ab 16 Jahren (MDR).
Warum sollte ich wählen?
Das Europäische Parlament hat im Laufe der Zeit mehr Befugnisse zur Gestaltung der Politik bekommen, so durch den Vertrag von Lissabon im Jahre 2009. Da es direkt von den EU-Bürgern und -Bürgerinnen gewählt wird, repräsentiert es diese auch und hat folgende Rechte:
– Gesetzgebungs-, Frage- und Interpellationsrechte
– Haushaltsrecht (Planung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung)
– Recht auf den Einsatz von Untersuchungsausschüssen
Bei den folgenden Bereichen hat es Kontroll-, Mitentscheidungs- und Zustimmungsrechte:
– Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
– Agrarpolitik
– Fischereipolitik
– Handelspolitik
– Abschluss internationaler Abkommen
Beschränkte Befugnisse hat das Parlament bei:
– Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
– Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
– Offene Methode der Koordinierung (unverbindliche zwischenstaatliche Politikgestaltung)
Struktur des Europäischen Parlament
– Insgesamt 751 direkt gewählte Abgeordnete – 96 davon aus Deutschland.
(Stand 2019)
– Politische Fraktionen, die national gemischt sind, nehmen eine zentrale Rolle ein und nehmen parlamentarische Rechte wie Verteilung von Redezeiten, Berichterstattern und Ausschussvorständen wahr.
– Einfache Mehrheit ist die Regel für Beschlüsse, dagegen ist die absolute Mehrheit bei Änderungsanträgen zu den Zusammenarbeits- und Mitentscheidungsverfahren und Beschlüssen im Zustimmungsverfahren notwendig.
– Quoren (eine vorgeschriebene Anzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen) sind notwendig bei Sachen wie ein Misstrauensantrag gegen die Kommission oder Haushaltsentscheidungen -> im AEUV festgelegt.
– Es gibt 20 ständige Ausschüsse, 2 Unterausschüsse (beide dem Auswärtigen Ausschuss untergeordnet) und 2 nichtständige Ausschüsse.
Grundsätzlich darf das Europäische Parlament auch „über jede Frage der EU zu beraten, Entschließungen anzunehmen und diese den anderen Unionsorganen vorzulegen“.
Schließlich gibt es noch eine Förderung durch die EU, in Baden-Württemberg betrug sie von 2014-2020 €247 Millionen und von 2021-2027 wird sie €279 Millionen betragen. Regional profitieren wir durch Europäische Fonds.
Für mehr Details, leset die Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176937/europaeisches-parlament-ep/
Flugblatt
Quellen
Wählen mit 16 Jahren: Trend geht zu niedrigerem Wahlalter
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/wahlalter-ab-sechzehn-europawahl-pro-contra-100.html
Haushaltsrecht
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-haushaltsrecht.html
Offene Koordinierungsmethode
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/open-method-of-coordination.html
Quorum
https://www.duden.de/rechtschreibung/Quorum
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
https://germany.representation.ec.europa.eu/europa-vor-ort-baden-wurttemberg_de
