Es ist kein Geheimnis, dass die AfD unsere Zivilgesellschaft verachtet – vor allem all jene, die links und mitte-links als „linksradikal“ verunglimpft werden. Bei den Faschisten ist es keine Überraschung, schließlich wollen sie unsere Gesellschaft atomisieren wie es Vladimir Putin in Russland getan hat.
Leider haben wir aber nicht nur mit dieser demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Partei zu tun, sondern auch den zwei konservativen Parteien die wiederholt ihr Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft zum Ausdruck gebracht haben – wie die 551 Fragen der Union an die Bundesregierung. Es ist längst überfällig darüber zu reden, denn diese Entwicklung macht mich wütend, da sie pures Gift für unsere Demokratie ist die eine lebendige Zivilgesellschaft braucht.
Die 551 Fragen der Union kurz vor der Bundestagswahl
Kurz vor der Bundestagswahl 2025 hat die Union (CDU/CSU) einen Fragenkatalog zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ eingerreicht, mit
551 Fragen. In diesem Fragenkatalog hatte die Union 17 zivilgesellschaftliche Gruppen im Visier: Omas gegen rechts, Correctiv, Campact, attac, die Amadeu Antonio Stiftung, Peta, Animal Rights Watch, Foodwatch, Dezernat Zukunft, die Deutsche Umwelthilfe, die Agora Agrar GmbH, Greenpeace, BUND, Netzwerk Recherche, Neue Deutsche Medienmacher und Delta (leider weiß ich nicht welche Organisation mit Delta gemeint ist, deshalb gibt es hier keinen eingebetteten Link).
Diese Anfrage wurde damit begründet, dass die Proteste gegen die CDU angeblich von gemeinnützigen Vereinen mitorganisiert wurden. Proteste die nur deswegen begonnen haben, weil die CDU den Tabubruch im Bundestag beging indem sie auf Stimmen der AfD setzte für einen Antimigrationsantrag. Genau jene AfD, die Massendeportationspläne á la Reinhard Heidrich ein Jahr zuvor in Potsdam mit anderen Rechtsextremen Akteuren absegnen ließ (von Correctiv im Januar 2024 aufgedeckt).
Doch damit nicht genug. Der CDU-Politiker Mathias Middelberg hatte sogar damit gedroht, gemeinnützigen Organisation künftig die Staatsgelder zu entziehen, sollten sie es nochmals wagen auf die Straße zu gehen um Merz oder die Union zu kritisieren.
Der AfD dürfte dies sicher gefallen haben, da diese gesichert rechtsextreme Partei die Zivilgesellschaft zerstört sehen will und bereits seit Jahren Vereine attackiert, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen und sich gegen die Partei positionieren. Durch Anzeigen beim Finanzamt soll dies auch erreicht werden.
Und nun dieser Fragenkatalog, in der selbst eine Verschwörungstheorie von einer „Schattenstruktur“ durch NGOs (Nichtregiungsorganisationen) auf den Tisch serviert wird. Übrigens haben nur 6 von den 17 oben genannten Organisationen Förderungen durch Bundesmittel erhalten, zwischen 208.000 bis 2,6 Millionen Euro für Projekte, Schulungen oder Forschungsvorhaben. Betroffen davon waren Correctiv, die Amadeu Antonio Stiftung, die Umwelthilfe, der BUND, Delta und die Neuen Deutschen Medienmacher. Also Investigativer Journalismus (Correctiv), eine Organisation die sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus stellt (Amadeu Antonio Stiftung), zwei Umweltorganisationen denen es an einer lebenswerten Umwelt mit nachhaltigen Wohlstand liegt (Umwelthilfe und BUND) und einer Organisation die strukturell benachteiligten Medienschaffenden mit Einwanderungsgeschichte hilft (Neuen Deutschen Medienmacher). Für diese „Schattenstruktur“ gab es natürlich keine Anhaltspunkte, weil es eine reine Erfindung war um Nichtregierungsorganisationen zu diskreditieren. Hier weiteres aus dem Fragenkatalog was beantwortet wurde:
- Selbst wenn gemeinnützige Vereine, die staatliche Förderung erhalten haben sollen, die Proteste mitorganisiert haben ist es von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Artikel 8, Grundgesetz) und für eine Demokratie ist das Recht darauf konstituierend (also grundlegend) und können selbst vor Wahlen nicht eingeschränkt werden.
- Die Regierung darf geförderten Gruppen keine Vorgaben für Demonstrationen machen.
- Sofern es vereinzelt geschieht, dürfen Vereine/Organisationen sich auch politisch außerhalb ihres Satzungszweckes äußern (z. B. ein Umweltverein gegen Rassismus).
- Ebenfalls ist es nicht Aufgabe der Regierung, allgemeine Informationen über geförderte Organisationen zu sammeln, wie Aktivitäten und Kontakte, durch Überwachung und Auswertung.
- Für Fragen der Gemeinnützigkeit sind grundsätzlich die Landesfinanzbehörden zuständig und Informationen zu deren Finanzen sind frei zugänglich (entweder auf deren Websiten oder im Lobbyregister).
- Es gab keine Hinweise darüber, dass Omas gegen Rechts Kampagnen gegen bestimmte Parteien gemacht haben.
- Ebenfalls gab es kein Hinweis über die finanzielle Unterstützung der Proteste durch Organisationen wie Omas gegen Rechts.
- Die Landesfinanzbehörden müssten hingegegen gefragt werden, ob Projektmittel außerhalb der gemeinnützigen Zwecke benützt würden.
Dasselbe Spiel bei den anderen Organisationen wo diesselben Fragen beantworten wurden. Bis vor kurzem war es auch noch parteiübergreifender Konsens – der demokratischen Parteien -, dass es eine Aufgabe des Staates ist das Engagement der Zivilgesellschaft zu fördern. Durch Gelder oder Steuerbegünstigungen.
Dies, wiederherum, verlangt zum einen Vertrauen gegenüber der Zivilgesellschaft – also den Bürger und Bürgerinnen Deutschlands – und zum anderen die Akzeptanz, dass die geförderten Vereine und Organisationen das Recht haben mal unangenehm zu werden wenn sie politische Entscheidungen kritisieren.

(Quelle: 30 Jahre »Asylkompromiss«: Ein Grundrecht wird ausgehöhlt)
Wir wurden aber während der Ampel-Regierung schon Zeugen der Unbelehrbarkeit und Abwehr jeglicher Selbstreflexion der Union, als Merz, Söder und Co. sich rhetorisch radikalisierten und bewusst Falschinformationen über Gesetze wie das Heizungsgesetz verbreitet haben (mithilfe der Axel-Springer-Presse, z. B. BILD) und eine Schmutzkampagne gegen die Grünen nach der anderen initiert haben. Und dann noch Abschaum wie Aiwanger, der sogar im Jahr 2024 die anti-Rechtsextremen (und damit anti-AfD) Proteste als linksradikal unterwandert dargestellt hat. In einem Jahr, in dem Hunderttausende Bundesweit gegen die genozidalen Pläne der AfD auf der Straße gingen und der öffentliche Raum durch die demokratische Mehrheit zurückerobert wurde. Auch wenn dies nun 2 Jahre zurückliegt: dieser politische Krieg um unser demokratisches System ist noch lange nicht vorbei.
Ich erwarte keine Besserung der Verhältnisse, zumindest kurzfristig. Das heißt wir müssen uns auf das Schlimmste vorbereiten und jede mögliche Organisationsform erörtern (wie einer gGmbH um gemeinnützige Arbeit gezielt zu unterstützen).
Vielleicht werden wir auch Unternehmen gründen müssen um uns weiter zu finanzieren (z. B. ein Solarpark auf kommunaler Ebene, die Verteilung von heimischen Produkten von Handwerkern oder Künstlern, wo ein Teil des Gewinns dann in die Finanzierung gemeinnütziger Vereine und Organisationen fließt), oder bestehende miteinbeziehen die ein soziales Verantwortungsgefühl haben. Die Lösung ist nicht optimal, aber vermutlich notwendig um uns durch die bevorstehende schweren Zeiten sicher zu steuern.
Ebenfalls sollten wir das Wissen der Bundeszentrale für politische Bildung archivieren, da diese Institution auf Bundesebene und noch in manchen Bundesländern leider leicht ausgehebelt werden kann*.
Für eine faschistoide AfD-Regierung mag es einfach sein die staatliche Förderung für die Zivilgesellschaft zu kappen um sich ihre eigene Taschen zu füllen (Viktor Orban ist schließlich deren Vorbild), doch es wird weitaus schwerer wenn nicht unmöglich sein Strukturen zu zerschlagen die sich dezentralisiert organisieren.
*Hierzu empfehle ich den Artikel „Fatal zentral“ vom Verfassungsblog. Dort geht es um ein Szenario dieser Art und was getan werden kann und was schon getan wurde, damit die Bundeszentrale und Landeszentralen für politische Bildung robuster werden.
„Die Sinnhaftigkeit einer solchen Einrichtung schien über einen langen Zeitraum hinweg so unstrittig, dass ihre rechtliche Ausgestaltung in den Hintergrund geriet. Wagt man allerdings einen genaueren Blick, wird deutlich, dass die bpb auf wackeligen Füßen steht. Sollte in Zukunft die Sinnhaftigkeit der politischen Bildung in Frage stehen, könnte dies weitreichende, wenn nicht gar existenzbedrohende Folgen für die Bundeszentrale haben – und damit für die Voraussetzungen unserer Demokratie.
Denn nach § 1 der aktuellen Rechtsgrundlage der bpb ist sie eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. So wie der Innenminister sie durch Erlass begründen konnte, kann er sie – ebenfalls durch Erlass – wieder auflösen. Das vorangestellte Szenario ist also keinesfalls realitätsfern, sondern zeigt, wie man sich einer politisch unliebsamen und unbequemen Organisation ganz einfach und verfahrensgerecht entledigen könnte.“
Link: https://verfassungsblog.de/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-besser-schuetzen/
| Stadt Weimar streicht Fördermittel für Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus |
| Der Stadtrat in Weimar, Thüringen, hat Fördermittel in der Höhe von 30.000 Euro gestrichen. 19 stimmten dafür, 18 stimmten dagegen. Von der AfD wurde es nicht gestützt, die Mehrheit wurde also nur knapp erreicht durch zwei Abgeordnete des Bündnisses freies Weimar (abgespaltet von der AfD, dennoch rechtsaußen). Ein Abgeordneter aus dem linken Lager war zudem nicht anwesend. 450 Menschen haben sich an einem Protest gegen die erwartete Entscheidungen beteiligt. Der Direktor der Weimarer Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, übte ebenfalls Kritik. Für die Stiftung ist nämlich das Bürgerbündnis ein Partner „bei der kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen sowie beim Engagement gegen Neonazis und Rassismus“ (Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/kein-geld-mehr-fuer-buendnis-gegen-rechts-100.html). Das Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus hat hierzu eine Pressemitteilung ausgegeben, hier ein Auszug: „Das BgR Weimar leistet seit fast drei Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zur Demokratiebildung und ‑verteidigung – sei es mit öffentlichen Interventionen gegen rechtsextreme Bestrebungen, mit zahlreichen Erinnerungs- und Gedenkveranstaltungen sowie mit Bildungs- und Aufklärungsprogrammen. Das BgR hat von der Streichung ihrer Mittel zwei Tage vor der Stadtratssitzung zufällig erfahren. Auch die von einem Stadtratsmitglied geäußerte Kritik an dem vermeintlichen Verstoß gegen die sogenannte ›Neutralitätspflicht‹ wurde im Vorfeld nie gegenüber dem BgR geäußert. Das BgR befindet sich seit Jahren in einer engen Zusammenarbeit mit der Stadt Weimar und kann nicht nachvollziehen, warum niemand an die Mitglieder herangetreten ist und diese stattdessen aus dem Stadtrat erfahren mussten, dass die Zusammenarbeit auf diese Art und Weise aufgekündigt wurde.“ (Quelle: https://bgr-weimar.de/aktion/stadtrat-weimar-entzieht-dem-bgr-weimar-auf-antrag-von-cdu-und-weimarwerk-mit-den-stimmen-von-rechtsaussen-die-finanzierung/) Ich wollte diese Entwicklung in meinem Blogeintrag miteinbeziehen, da leider ein Muster der CDU im osten Deutschlands erkennbar ist. Zwar ist von einem Fördertopf von 30.000 Euro für Demokratieprojekte die Rede, für dass sich auch das BgR bewerben kann, aber zum einen streicht es die Finanzierungssicherheit (eine Bewerbung darauf ist keine Garantie dass man die 30.000 Euro kriegt, vermutlich eher nur einen kleinen Teil davon wenn mehrere sich darauf bewerben) und zum anderen gibt es keine Planungssicherheit mehr, wenn der Betrag unsicher ist. |
Die Gefahr der Entpolitisierung
In diesem Jahr beträgt das Fördervolumen von „Demokratie-Leben!“ €191 Millionen.
Doch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), geführt von der Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), will Einfluss auf die Inhalte nehmen.
Die Demokratieförderung ist als Teil unserer wehrhaften Demokratie zu verstehen und dementsprechend ist sie auch normativ aufgeladen: die freiheitlich-demokratische Grundordnung, der Kernbestand unserer Verfassung, soll verteidigt und geschützt werden. In der Förderrichtlinie wird es auch auf das deutlichste konkretisiert (Artikel I):
2) Ziel der Förderung ist es, zur Stärkung der Demokratie
und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben
beizutragen, Teilhabe zu fördern sowie die Arbeit gegen jede
Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen.
(4) Das Bundesprogramm weist drei Handlungsfelder auf:
Demokratieförderung – Vielfaltgestaltung – Extremismusprävention.
Diese Handlungsfelder untergliedern sich in Themenfelder.
Der weiche Teil unserer wehrhaften Demokratie (mit dem harten Teil sind Maßnahmen wie ein Parteiverbotsfahren und Beamtentreuepflicht gemeint) trägt damit die Verantwortung das Demokratieverständnis des Grundgesetzes robust und resilient zu machen. Dies eben durch die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Leider ist genau diese Demokratieförderung einer starken ministerialen Macht ausgesetzt mit nur begrenzter gerichtlicher Kontrolle. Rein rechtlich gesehen sind die Förderung „schlicht Zuwendungen im Sinne des Haushaltsgrundsätzegesetzes (§§ 14, 26) und der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44) sowie der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften“ (Verfassungsblog). Während der Ampelzeiten (Rot-Grün-Gelb) war eigentlich das Demokratiefördergesetz dafür vorgesehen, dieser Förderung Rechtssicherheit zu verschaffen und die demokratische Legitimation zu erhöhen – was aber an der FDP scheiterte. So bleibt die Unsicherheit, weil die derzeitige Förderung nur auf ein Jahr beschränkt ist.
Dies sollte auch in Kontext von der globalen rechtsextremen Propagandanetwerk gesehen werden: Milliärde wie Elon Musk die die AfD gezielt fördern (wie durch das Interview auf der ehemals als Twitter bekannten Plattform -> Reichweite), rechtsradikale Propagandaplatformen wie Nius die vom IT-Millionär Frank Gotthardt finanziert wird und der Versuch russischer Einflussnahme durch Fake-Websites die aussehen wie das Original sowie Sabotageakte durch „Wegwerf-Agenten“ und Cyberkriminalität.
Wenn wir also über den Schutz und der Verteidigung unserer Demokratie sprechen, dann geht es nicht nur um die inneren Feinde um AfD und Co. sondern auch die äußeren Feinde zu der neben Vladimir Putin und seiner kriminellen Clique auch die Trump-Administration mit ihrer Demokratie- und Menschenverachtung zählt.
Bei der Demokratieförderung gibt es zwar Spielraum, von der Ausgestaltung der Demokratieförderung bis zu den Anliegen die besondere Unterstützung erhalten sollen, aber es herrscht ein Willkürverbot welches aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Rechtsstaatprinzip herausgeht. Die Auswahlentscheidung muss auf sachgerechten Kriterien basieren im Sinne der Förderrechtlinie. Leider ist dies bei unseren momentanen Schwarz-Roten Koalition nicht gegeben, da im ersten Jahr der Regierung das BMBFSFJ ein Bildungsprojekt gegen Antisemitismus (das zuvor zugesichert war) abgelehnt wurde mit einer Begründung auf neue Schwerpunkte (zu der Antisemitismusbekämpfung aber gehört). Zwar war es nicht schriftlich, und nicht bindend, aber geschadet hat es trotzdem. Doch das war noch nicht alles…
Das Haber-Verfahren
Bundesministerin Karin Prien will das Haber-Verfahren nun auf alle Projekte von „Demokratie-Leben!“ anwenden, der Verfassungsblog erläutert das Problem dahinter:
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärt zunächst nur, „ob“ derartige Erkenntnisse vorliegen, und gibt erst in einer zweiten Stufe Einblick in die Erkenntnisse selbst. Wann und ob das BfV der anfragenden Behörde jedoch Einblick gewährt, entscheidet das BfV selbst – häufig genug lehnt die Bewilligungsbehörde die Förderung aber bereits ab, ohne dass sie erfährt, welche konkreten Erkenntnisse vorliegen. Die Ablehnung stützt sich damit allein auf Erkenntnisse, die die Behörde selbst nicht kennt. Es ist zweifelhaft, ob dies als sachgerechter Grund im Sinne des Willkürverbots ausreicht. Denn so kann die Antragstellerin nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, dass sie in den Datenbanken des Verfassungsschutzes auftaucht, und ob der Umstand konkret einer Förderung entgegensteht. Die betroffenen Organisationen werden weder benachrichtigt noch erhalten sie eine Möglichkeit zur Äußerung. Dieses Vorgehen führt dort zu einem blind spot, wo ein transparentes und überprüfbares Verfahren grundrechtlich wie politisch geboten wäre.“
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen werden nicht als Verbündete gesehen, sondern als Gefahr. Seit kurzem versuche die CDU auch Veranstaltungsgäste und Kooperationspartner/innen auf mögliche Verfassungsfeinde abzuklopfen indem die Zuwendungsempfänger die Sicherheitsprüfung der Gäste auferlegt wird (da dies auch viel Zeit und Ressourcen beansprucht, könnte es sich nicht jede Organisation leisten).
Durch diesen Generalverdacht droht eine Entpolitisierung der Zivilgesellschaft. Obwohl die Regierung bereits die Möglichkeit hat, die Förderprogramme von Anfang an nach ihren politischen Vorstellungen auszurichten.
Bis jetzt, zumindest zum Zeitpunkt des Artikels (20. Februar, 2026), war es nur eine angekündigte Überarbeitung. Auf der Website des Bundesministeriums habe ich in den Pressemitteilungen noch nichts darüber gefunden (Zeitpunkt dieses Artikels: 18. April, 2026), die nächsten 8 Monate bleiben also eher angespannt:
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen
Einflussnahme
In den Nebenbestimmungen der Förderungen hat das BMBFSFJ hinzugefügt, dass „der im Rahmen der Zuwendung gewonnenen Erkenntnisse sowie Publikationen von besonderer politischer Bedeutung für das BMBFSFJ (z. B. Policy-Paper und politische Handlungsempfehlungen, […]) sind dem BMBFSFJ mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veröffentlichungstermin zur Kenntnis zu geben. Äußert das BMBFSFJ innerhalb von drei Wochen begründete, schriftlich dargelegte Bedenken gegen Form oder Inhalt der Veröffentlichung, sind diese zu prüfen und zwischen Zuwendungsnehmer und BMBFSFJ vor der Veröffentlichung zu erörtern.“ Es wird also ausdrücklich eine politische Kontrolle von Positionspapieren und Stellungnahmen geäußert, was natürlich Stellungnahmen zu aktuellen politischen Diskussionen erschwert. Fast 2 Monate (7 Wochen) könnte es dauern bis das Ministerium das absegnet oder ablehnt – letzeres kann künstlich herausgezögert werden. Gerichtlich ist leider noch nicht geklärt, ob das unter das Zensurverbot von Art. 5 Abs. 1 S. 3 fällt: „(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Natürlich hätte dies Auswirkungen auf die anderen zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Arbeit so auch behindert werden würde. Eine gefährliche Feinsteuerung seitens Schwarz-Rot, die aber vielleicht gegen das Kopplungsverbot verstößt die sachfremde Anliegen in Nebenbestimmungen verbietet. Hier ist es auch nützlich zu wissen, dass es Möglichkeiten zur Durchsetzung des Kopplungsverbot gibt (-> Jura Forum):
Anfechtung des Vertrags: Der Bürger kann den Vertrag anfechten, indem er die Behörde auffordert, den Vertrag rückabzuwickeln oder anzupassen, um den Verstoß gegen das Kopplungsverbot zu beheben.
Verwaltungsrechtliche Klage: Wenn die Behörde die Anfechtung oder Anpassung des Vertrags ablehnt, kann der Bürger eine verwaltungsrechtliche Klage einreichen, um die Nichtigkeit des Vertrags feststellen zu lassen.
Gutachterliche Stellungnahme: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einzuholen, um den Sachverhalt zu klären und die Erfolgsaussichten einer Klage besser einschätzen zu können.
Rechtsberatung: Eine professionelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt ist in solchen Fällen empfehlenswert, um die individuelle Situation zu beurteilen und die besten Schritte zur Durchsetzung der Rechte des Bürgers zu ermitteln.
In Zeiten in der autokratische Kräfe eine Renaissance erleben und die demokratiefeindliche AfD extrem stark ist (vor allem durch in- und ausländische Förderer), ist ein so starkes Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft widerlich.
Es wäre schön wenn es diesmal nicht zu einer weiteren Katastrophe kommt, wie wir es zurzeit in den USA unter Trump sehen, damit Demokratie und eine lebendige Zivilgesellschaft als wichtig anerkannt werden und Staatsferne praktiziert wird.
Schlusswort
Wir leben noch immer in einem Rechtsstaat, auch wenn die AfD alles daran setzt dies durch ihre Angstherrschaft (z. B. Thüringen) und mächtige ausländische Freunde (von Musk bis zu Trump, Putin und Xi) zu sabotieren, auszuhöhlen und abzuschaffen. So lange wir als Zivilgesellschaft organisiert bleiben und gegen die Normalisierung der Tyrannei kämpfen, desto weniger Schaden können sie anrichten. Ich zitiere mal die Autoren Jannik Jaschinski und Klaas Müller, vom Verfassungsblog, zum Schluss:
„Einflussnahme des Staates auf das Wertegerüst einer Gesellschaft darf stattfinden, aber mit einem bestimmten Inhalt: Gefördert werden sollten nicht parteipolitisch gefärbte Interessen und Meinungen, sondern der verfassungsrechtliche Minimalkonsens von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ob diese Ziele im Einzelfall durch ein Projekt gegen Antisemitismus, eine rassismuskritische Organisation oder ein kommunalpolitisches Dialogforum besser erreicht werden, steht richtigerweise im Ermessen von Regierung und Bewilligungsbehörde. Grundvoraussetzung bleibt aber das staatliche Vertrauen in die geförderte Zivilgesellschaft.“
Quellen
551 Fragen im Bundestag
Union attackiert Zivilgesellschaft
https://taz.de/551-Fragen-im-Bundestag/!6072207/
Geheimplan gegen Deutschland
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
Antwort auf 551 Fragen zu NGOs
Nimm das, Union
https://taz.de/Antwort-auf-551-Fragen-zu-NGOs/!6071785/
30 Jahre »Asylkompromiss«: Ein Grundrecht wird ausgehöhlt
https://www.proasyl.de/news/30-jahre-asylkompromiss-ein-grundrecht-wird-ausgehoehlt/
Friedman verteilt Aiwanger-Schelte: „Hätte von der AfD kommen können“
https://www.merkur.de/politik/friedmann-kritisiert-bayern-politiker-aiwanger-politik-afd-niveau-zr-92802565.html
Gemeinnützige GmbH gründen (gGmbH)
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsgruendung-vereinsarten/ggmbh-gug-stiftung/gemeinnuetzige-gmbh/
Fatal zentral
Warum die Bundeszentrale für politische Bildung besser geschützt werden sollte
https://verfassungsblog.de/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-besser-schuetzen/
Fördertheorie und Förderpraxis
Wie politische Feinsteuerung die Demokratieförderung gefährdet
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 20. November 2024
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/demokratie-leben
Streit um staatliche Förderung
Das Demokratiefördergesetz liegt auf Eis
https://www.deutschlandfunk.de/demokratiefoerdergesetz-100.html
Spahn, Gotthardt und Reichelt – Woher kamen die Millionen für NIUS?
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/spahn-nius-netzwerk/
Russische Desinformationskampagne
Doppelgänger – gekommen und geblieben
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/russland-desinformation-analyse-102.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

